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Ein Handwerker montiert einen Haltegriff im Bad einer älteren Frau
Nach dem Krankenhaus

Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 Euro beantragen

3 Minuten
Inhalt

Was ist der Zuschuss für Wohnraumanpassung?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Seit der Pflegereform 2025 beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder ein möglichst selbstständiges Leben wiederherzustellen.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Es liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor.
  • Die Maßnahme ermöglicht, erleichtert oder verbessert die häusliche Pflege oder Selbstständigkeit.
  • Die pflegebedürftige Person wohnt zu Hause (auch Mietwohnung oder Eigenheim).

Typische Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Einbau einer ebenerdigen Dusche statt Badewanne
  • Verbreiterung von Türen
  • Montage von Handläufen oder Haltegriffen
  • Anbringen einer Rampe
  • Installation eines Treppenlifts

Höhe des Zuschusses und Besonderheiten

  • Maximal 4.180 Euro pro Maßnahme (seit 2025).
  • Der Zuschuss wird unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.
  • Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt wird der Gesamtzuschuss anteilig aufgeteilt.
  • Eine erneute Bezuschussung ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (z. B. neuer Pflegegrad, geänderte Anforderungen an die Pflege).

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Zuschuss

  1. Maßnahme planen: Überlegen Sie gemeinsam mit Pflegefachkräften oder einer Wohnberatungsstelle, welche Umbauten sinnvoll und notwendig sind.
  2. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich von einer Fachfirma einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die gewünschte Maßnahme geben.
  3. Antrag stellen: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse – wichtig: immer VOR Beginn der Maßnahme! Fügen Sie den Kostenvoranschlag und ggf. Fotos oder eine kurze Begründung bei.
  4. Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag. In manchen Fällen kann ein Gutachter der Pflegekasse die Situation vor Ort anschauen.
  5. Maßnahme umsetzen: Erst nach schriftlicher Bewilligung der Pflegekasse dürfen Sie mit dem Umbau beginnen.
  6. Rechnung einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Originalrechnung bei der Pflegekasse ein.
  7. Zuschuss erhalten: Die Pflegekasse überweist den genehmigten Zuschuss direkt an Sie oder – je nach Vereinbarung – an die ausführende Firma.

Wichtige Hinweise

  • Der Antrag muss immer vor Beginn der baulichen Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
  • Die Pflegekasse kann einen Kostenvoranschlag verlangen und prüft, ob die geplante Maßnahme notwendig und angemessen ist.
  • Der Zuschuss ist nicht steuerpflichtig und wird nicht auf andere Pflegeleistungen angerechnet.
  • Bei Unsicherheiten helfen Pflegestützpunkte oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter.

Was tun bei Ablehnung oder Problemen?

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder erhalten Sie weniger als erwartet, können Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Lassen Sie sich dabei ggf. von einer Pflegeberatung oder einer Fachanwältin für Sozialrecht unterstützen.

Weitere Tipps zur Wohnraumanpassung

Der Zuschuss ist ein wichtiger Baustein, um die Wohnung für die Pflege fit zu machen. Eine umfassende Checkliste, worauf Sie bei der Anpassung Ihrer Wohnung achten sollten, finden Sie im Ratgeber ‘Wohnung altersgerecht vorbereiten.’

Fazit

Mit dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie Umbauten finanzieren, die die Pflege zu Hause erleichtern oder erst ermöglichen. Wichtig ist, rechtzeitig und mit den richtigen Unterlagen bei der Pflegekasse zu beantragen – so sichern Sie sich bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

Begriffe dazu: Kurzzeitpflege: Definition, Ablauf und Kostenüberblick, Pflegehilfsmittel: Was sie sind und wie Sie sie beantragen und Wohnraumanpassung: Zuschuss für barrierefreien Umbau.