Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen. Sie helfen, die Pflege zu Hause sicherer und würdevoller zu gestalten. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Technische Pflegehilfsmittel: Unterstützung im Alltag
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Hilfen, die langfristig genutzt werden. Sie können das Leben zu Hause deutlich erleichtern. Beispiele sind:
- Pflegebett (elektrisch verstellbar)
- Rollstuhl
- Toilettenstuhl
- Duschhocker oder Badewannenlifter
- Lagerungshilfen (zum Beispiel spezielle Kissen)
- Hausnotrufsysteme
Diese Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Sie müssen nach Ende der Pflege wieder zurückgegeben werden.
Pflegebett: Mehr Komfort und Sicherheit
Ein Pflegebett erleichtert das Aufstehen, Umlagern und Pflegen. Es lässt sich meist elektrisch verstellen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Bedarf begründet ist. Für technische Hilfsmittel fällt oft eine gesetzliche Zuzahlung an. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei Ihrer Pflegekasse.
Verbrauchs-Pflegehilfsmittel: Monatliche Pauschale nutzen
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Dazu zählen:
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektionsmittel
Für diese Hilfsmittel gibt es eine monatliche Pauschale. Sie beträgt aktuell in der Regel bis zu 42 Euro. Die Pflegekasse erstattet die Kosten auf Antrag, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Die Pauschale kann nicht ausgezahlt werden, sondern wird direkt mit dem Lieferanten abgerechnet.
Pflegehilfsmittel-Pauschale: So funktioniert es
- Antrag stellen: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht meist aus. Viele Anbieter übernehmen das für Sie und liefern die Hilfsmittel monatlich ins Haus.
- Bedarf prüfen: Überlegen Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person, welche Verbrauchsprodukte benötigt werden.
- Lieferant auswählen: Es gibt spezialisierte Versandhändler und Apotheken, die Pflegehilfsmittel-Pakete anbieten. Sie rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Regelmäßige Lieferung: Die Produkte werden in der Regel monatlich geliefert. Die Auswahl können Sie anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden. Für die Pauschale muss die Pflege zu Hause erfolgen – auch durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegegrad prüfen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ist dieser noch nicht beantragt, können Sie das bei der Pflegekasse nachholen.
- Bedarf feststellen: Klären Sie gemeinsam, welche Hilfsmittel wirklich benötigt werden. Auch der Hausarzt kann Empfehlungen abgeben.
- Antrag stellen: Für technische Hilfsmittel reicht meist ein ärztliches Rezept oder eine Empfehlung der Pflegefachkraft. Für Verbrauchshilfsmittel genügt ein formloser Antrag. Viele Lieferanten bieten Antragsformulare an.
- Lieferant wählen: Technische Hilfsmittel stellt meist ein Sanitätshaus bereit. Verbrauchs-Pflegehilfsmittel erhalten Sie über spezialisierte Versandapotheken oder Sanitätshäuser.
- Kostenübernahme abwarten: Warten Sie die Genehmigung der Pflegekasse ab, bevor Sie größere Anschaffungen machen. Die Pflegekasse prüft, ob ein Anspruch besteht und informiert Sie schriftlich.
Typische Fragen zur Pflegehilfsmittel-Pauschale
Kann ich die Pauschale auch bar auszahlen lassen? Nein. Die Pflegekasse erstattet die Kosten nur gegen Nachweis und rechnet direkt mit dem Lieferanten ab.
Was passiert, wenn ich weniger als 42 Euro im Monat verbrauche? Sie erhalten maximal die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze. Nicht genutzte Beträge verfallen.
Kann ich die Auswahl der Hilfsmittel monatlich ändern? Ja. Sie können die Zusammenstellung jederzeit anpassen, wenn sich der Bedarf verändert.
Muss ich für technische Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten? In der Regel ja. Die Höhe ist gesetzlich geregelt. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel bestellen: So gehen Sie vor
- Kontaktieren Sie ein Sanitätshaus, eine Apotheke oder einen spezialisierten Versandhändler.
- Lassen Sie sich beraten, welche Hilfsmittel für Ihre Situation sinnvoll sind.
- Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie.
- Achten Sie auf seriöse Anbieter mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse.
Glossar: Was zählt als Pflegehilfsmittel?
Eine Liste und kurze Erklärungen finden Sie im Glossar Pflegehilfsmittel.
Was tun bei Unsicherheit oder Ablehnung?
Wenn Sie unsicher sind, welche Hilfsmittel Ihrer Situation entsprechen, oder wenn ein Antrag abgelehnt wird, nutzen Sie die kostenlose gesetzliche Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Diese erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim örtlichen Pflegestützpunkt. Dort werden Sie neutral beraten und unterstützt.
Nächster Schritt: Pflegehilfsmittel-Check machen
Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick, welche Pflegehilfsmittel in Ihrer Situation sinnvoll sind. Nutzen Sie dazu unseren Pflege-Startcheck.

