Was ist häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege unterstützt Menschen, die nach einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt medizinische Hilfe zu Hause brauchen. Sie wird in der eigenen Wohnung oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person durchgeführt. Ziel ist es, den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden.
Häusliche Krankenpflege unterscheidet sich von der sogenannten Grundpflege. Während die Grundpflege alltägliche Unterstützung (z. B. Waschen, Anziehen, Essen) umfasst und über die Pflegeversicherung läuft, ist die häusliche Krankenpflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie deckt medizinische Maßnahmen ab, die sonst eine Pflegefachkraft im Krankenhaus übernehmen würde.
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben gesetzlich Versicherte, wenn:
- Eine ärztliche Verordnung vorliegt.
- Die medizinische Behandlung notwendig ist, um die Krankheit zu heilen, zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.
- Die Behandlung nicht selbst oder durch Angehörige durchgeführt werden kann.
Die häufigsten Gründe sind ein Krankenhausaufenthalt, eine akute Krankheit oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Auch nach einer Operation oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann häusliche Krankenpflege notwendig werden.
Was gehört zur häuslichen Krankenpflege?
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden in drei Bereiche unterteilt:
- Behandlungspflege: Medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Blutdruck- oder Blutzuckermessung. Diese Aufgaben dürfen nur von Pflegefachkräften übernommen werden.
- Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen. Dies ist jedoch nur enthalten, wenn sie im Zusammenhang mit der Behandlungspflege notwendig ist und keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt, z. B. beim Kochen, Einkaufen oder Reinigen. Auch diese Leistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen enthalten – meist für einen begrenzten Zeitraum nach einem Krankenhausaufenthalt.
Unterschied: Häusliche Krankenpflege und Grundpflege
Der zentrale Unterschied liegt in der Zielsetzung und der Finanzierung:
- Häusliche Krankenpflege: Wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist und vom Arzt verordnet wurde. Sie ist zeitlich meist begrenzt und ersetzt keine dauerhafte Pflege.
- Grundpflege: Ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird nach Einstufung in einen Pflegegrad gewährt und umfasst alltägliche Unterstützung im Alltag – unabhängig von einer akuten Krankheit.
Wie funktioniert das ärztliche Rezept für häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege muss von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt verordnet werden. Das geschieht mit dem Formular “Verordnung häuslicher Krankenpflege” (Muster 12). Darauf werden Art, Dauer und Umfang der benötigten Pflegeleistungen festgelegt.
Wichtige Punkte auf dem Rezept:
- Diagnose: Warum ist die häusliche Krankenpflege notwendig?
- Leistungen: Welche Maßnahmen sind konkret erforderlich (z. B. Verbandwechsel, Injektionen)?
- Dauer: Wie lange wird die Pflege benötigt (meist für maximal 14 Tage, Verlängerungen sind möglich)?
Das Rezept ist zwingend erforderlich. Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
Ablauf: Häusliche Krankenpflege beantragen
- Arztbesuch: Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt über die Situation. Lassen Sie sich die Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, wenn medizinische Hilfe zu Hause notwendig ist.
- Pflegedienst auswählen: Suchen Sie einen ambulanten Pflegedienst, der die verordneten Leistungen erbringen kann. Viele Krankenhäuser haben Listen mit Kontakten. Sie können auch bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nachfragen.
- Verordnung und Antrag einreichen: Der Pflegedienst übernimmt meist die Antragstellung bei der Krankenkasse. Dazu wird die ärztliche Verordnung an die Krankenkasse geschickt. Sie können dies auch selbst tun, wenn Sie möchten.
- Entscheidung der Krankenkasse abwarten: Die Krankenkasse prüft den Antrag und informiert Sie und den Pflegedienst über die Bewilligung. In dringenden Fällen kann der Pflegedienst sofort beginnen, muss aber innerhalb von drei Tagen die Genehmigung einholen (prüfen Sie die aktuelle Regelung bei Ihrer Kasse).
- Leistungen starten: Nach Genehmigung beginnt der Pflegedienst mit den vereinbarten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Wie lange wird häusliche Krankenpflege gewährt?
Die Dauer ist in der Regel zeitlich begrenzt. Häufig wird die Leistung für 7 bis 14 Tage bewilligt. Verlängerungen sind möglich, wenn weiterhin ein medizinischer Bedarf besteht. Jede Verlängerung muss erneut ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann die häusliche Krankenpflege auch längerfristig genehmigt werden. Sprechen Sie hierzu mit der Ärztin oder dem Arzt und lassen Sie sich beraten.
Was kostet häusliche Krankenpflege?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die verordneten Leistungen. Versicherte müssen in der Regel einen Eigenanteil zahlen, der pro Tag und für maximal 28 Tage im Kalenderjahr fällig wird (bitte prüfen Sie die Höhe und aktuelle Regelung bei Ihrer Krankenkasse).
In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Kindern oder wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind – entfällt der Eigenanteil. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Wenn die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege nicht bewilligt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Sie können innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, zum Beispiel durch den Pflegestützpunkt oder die gesetzliche Pflegeberatung (§ 7a SGB XI).
Häusliche Krankenpflege und Pflegegrad – geht beides?
Ja, häusliche Krankenpflege kann zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegrad) beantragt werden. Wichtig: Die Leistungen dürfen sich nicht überschneiden. Die Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel, Injektionen) ist immer Aufgabe der Krankenkasse. Die Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen) übernimmt die Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. In bestimmten Situationen kann es Überschneidungen geben – lassen Sie sich hierzu beraten.
Wer hilft bei Fragen oder Unsicherheiten?
Bei Fragen zur Antragstellung, zu Leistungen oder bei Problemen mit der Krankenkasse können Sie sich kostenfrei an die gesetzliche Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse oder den örtlichen Pflegestützpunkt wenden. Diese Stellen unterstützen Sie bei allen Schritten und helfen bei Unsicherheiten weiter.
Nächster Schritt:
Nutzen Sie unseren Pflege-Startcheck, um schnell zu prüfen, welche Unterstützung in Ihrer Situation jetzt sinnvoll ist.

