Was bedeutet Entlassmanagement im Krankenhaus?
Wenn ein Krankenhausaufenthalt zu Ende geht, beginnt für viele Angehörige die nächste Herausforderung: Die Rückkehr nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung muss organisiert werden. Das sogenannte Entlassmanagement soll genau dabei unterstützen. Es ist gesetzlich geregelt (§ 39 SGB V) und sorgt dafür, dass Patient:innen nach dem Krankenhausaufenthalt sicher weiterversorgt werden.
Ihr gesetzlicher Anspruch auf Entlassmanagement
Jede Patientin und jeder Patient hat Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement. Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass alles Wichtige für die Zeit nach der Entlassung rechtzeitig geklärt wird. Dazu gehört zum Beispiel die Organisation von Hilfsmitteln, Medikamenten, ambulanter Pflege, Rehabilitation oder Kurzzeitpflege.
Das Ziel: Niemand soll nach der Entlassung ohne Unterstützung dastehen. Das Krankenhaus muss auf Ihre individuelle Situation eingehen und gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Angehörigen einen Plan für die Zeit nach der Entlassung erstellen.
Wer hilft Ihnen im Krankenhaus? – Der Sozialdienst
Im Krankenhaus gibt es dafür meist den Sozialdienst oder ein spezielles Entlassmanagement-Team. Die Mitarbeitenden beraten Sie zu allen Fragen rund um die Versorgung nach dem Krankenhaus. Sie helfen zum Beispiel bei:
- Organisation von Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung
- Beantragung von Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollstuhl)
- Vermittlung von ambulanten Pflegediensten
- Einleitung von Reha-Maßnahmen
- Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegrad, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
Sie haben das Recht, ein Gespräch mit dem Sozialdienst zu verlangen, wenn Ihr Angehöriger nach dem Krankenhaus Unterstützung braucht. Zögern Sie nicht, dieses Angebot aktiv einzufordern.
Was Sie als Angehörige einfordern können
Viele Angehörige erleben, dass im Krankenhaus wenig Zeit bleibt oder Informationen nur knapp weitergegeben werden. Sie dürfen und sollten gezielt nachfragen. Das Entlassmanagement ist Ihr gutes Recht – auch wenn es im Klinikalltag manchmal untergeht.
Konkret können Sie einfordern:
- Ein Gespräch mit dem Sozialdienst, am besten mit Beteiligung Ihres Angehörigen
- Eine Einschätzung, welche Unterstützung nach der Entlassung nötig ist
- Einen konkreten Plan, wie die Versorgung nach der Entlassung organisiert wird
- Hilfe bei der Beantragung von Leistungen (z. B. Pflegegrad, Hilfsmittel)
- Einen Arztbrief und alle wichtigen Unterlagen in verständlicher Form
Typische Themen im Entlassmanagement
Folgende Bereiche sollten im Entlassmanagement angesprochen werden:
1. Medizinische Weiterbehandlung
- Wer übernimmt die Nachsorge (Hausarzt, Facharzt)?
- Sind Kontrolltermine oder spezielle Therapien nötig?
- Welche Medikamente werden benötigt?
2. Pflege und Unterstützung zu Hause
- Wird nach der Entlassung Pflege benötigt?
- Ist ein ambulanter Pflegedienst erforderlich?
- Können Angehörige die Pflege leisten oder braucht es externe Unterstützung?
3. Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Werden Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl benötigt?
- Muss die Wohnung angepasst werden (z. B. Haltegriffe, Duschhocker)?
4. Organisation von Kurzzeitpflege oder Übergangspflege
- Ist eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig?
- Gibt es einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus oder Kurzzeitpflege?
5. Soziale und rechtliche Fragen
- Muss ein Pflegegrad beantragt werden?
- Gibt es Unterstützung bei Anträgen (Pflegekasse, Sozialamt)?
Checkliste: Fragen für das Gespräch mit dem Sozialdienst
Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Sozialdienst gezielt vor. Folgende Fragen helfen Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen:
Medizinische Versorgung:
- Welche Medikamente werden nach der Entlassung benötigt?
- Gibt es eine Medikamentenliste?
- Wer übernimmt die weitere ärztliche Betreuung?
Pflege und Alltag:
- Welche Unterstützung ist nach der Entlassung nötig?
- Wer kann die Pflege übernehmen?
- Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse, welche die Pflegekasse?
Hilfsmittel und Organisation:
- Welche Hilfsmittel werden benötigt (z. B. Pflegebett, Rollstuhl)?
- Wer organisiert die Lieferung?
- Muss die Wohnung angepasst werden?
Kurzzeitpflege und Übergangslösungen:
- Ist eine Kurzzeitpflege oder Übergangspflege möglich oder nötig?
- Wer hilft bei der Suche nach einem Platz?
Anträge und Formalitäten:
- Muss ein Pflegegrad beantragt werden?
- Wer hilft bei der Antragstellung?
- Welche Unterlagen erhalte ich bei der Entlassung?
Kontakt und Erreichbarkeit:
- Wer ist meine Ansprechperson im Krankenhaus?
- Wie erreiche ich den Sozialdienst?
So läuft das Entlassmanagement ab
- Bedarf klären: Das Krankenhaus prüft, ob Ihr Angehöriger nach der Entlassung Unterstützung braucht.
- Plan erstellen: Gemeinsam mit Ihnen wird ein Entlassplan aufgestellt.
- Leistungen organisieren: Der Sozialdienst hilft, Pflege, Hilfsmittel oder Reha zu beantragen.
- Dokumente übergeben: Sie erhalten einen Arztbrief und weitere Unterlagen für die Weiterbehandlung.
- Nachsorge sichern: Es wird geklärt, wer die weitere Versorgung übernimmt.
Wichtig: Das Entlassmanagement endet nicht mit dem Verlassen des Krankenhauses. Es sorgt dafür, dass eine lückenlose Versorgung sichergestellt ist – zumindest für die ersten Tage und Wochen nach der Entlassung.
Grenzen des Entlassmanagements
Das Krankenhaus kann nicht alle Probleme lösen. Die Mitarbeitenden helfen, die ersten Schritte zu organisieren und geben wichtige Kontakte weiter. Für die langfristige Versorgung sind dann meist ambulante Dienste, Pflegekasse, Hausarzt oder Pflegestützpunkte zuständig.
Bei Unsicherheiten oder weiterführenden Fragen können Sie sich an die kostenlose gesetzliche Pflegeberatung der Pflegekasse oder den örtlichen Pflegestützpunkt wenden. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung – neutral und unabhängig.
Ihr nächster Schritt
Nutzen Sie unsere praktische Checkliste für das Entlassgespräch und klären Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst, welche Unterstützung Ihr Angehöriger nach der Entlassung benötigt.

