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Leistungsfinder

Welche Leistungen passen zu Ihrem Pflegegrad?

Wählen Sie den Pflegegrad und markieren Sie, was Sie schon nutzen. Dann sehen Sie, was Sie noch prüfen können. Die Beträge gelten für Pflege zu Hause (Stand 2026).

Was nutzen Sie bereits?

Was lässt sich kombinieren?

  • Pflegegeld und Pflegesachleistung teilen sich einen Rahmen (Kombinationsleistung): Was Sie von der Sachleistung nutzen, kürzt das Pflegegeld im gleichen Verhältnis.
  • Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich und mindert Pflegegeld und Sachleistung nicht.
  • Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss bestehen unabhängig davon, haben aber jeweils eigene Voraussetzungen und Zweckbindungen.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag.

Die Beträge sind Obergrenzen und nicht einfach addierbar. Ungenutzte Beträge werden nicht ausgezahlt. Wer was bekommt, entscheidet die Pflegekasse.

Orientierung ohne Gewähr. Mehr dazu: Pflegegeld oder Pflegesachleistung, Änderungen 2026 und die Kostenübersicht.