Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf, falls Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Die bevollmächtigte Person kann dann sofort wichtige Angelegenheiten regeln – etwa bei Krankheit, Unfall oder nachlassender geistiger Kraft. Ohne eine solche Vollmacht müsste ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer einsetzen.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Sie können eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Möglich ist auch, Ersatzbevollmächtigte zu benennen, falls die Hauptperson ausfällt. Häufig wählen Menschen Angehörige, aber auch Freundinnen, Freunde oder andere Vertrauenspersonen sind möglich. Wichtig: Die Person muss volljährig und bereit sein, die Verantwortung zu übernehmen.
Für welche Bereiche gilt die Vorsorgevollmacht?
Die Vollmacht kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken. Typische Regelungsbereiche sind:
- Gesundheit und Pflege (z. B. Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Auswahl von Pflegeformen)
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (z. B. Umzug in ein Pflegeheim, Kündigung der Wohnung)
- Vermögenssorge/Bankgeschäfte (z. B. Kontoverfügungen, Zahlung von Rechnungen)
- Post- und Behördenangelegenheiten (z. B. Anträge stellen, Schriftverkehr übernehmen)
Sie können die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken oder umfassend ausstellen.
Form und Beglaubigung: Worauf sollten Sie achten?
Grundsätzlich reicht die Schriftform: Die Vorsorgevollmacht muss handschriftlich unterschrieben sein. Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist jedoch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich – etwa, wenn die bevollmächtigte Person Immobilien verkaufen oder Kredite aufnehmen soll.
Für Bankgeschäfte verlangen viele Banken zusätzlich eine Bankvollmacht auf ihren eigenen Formularen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Bank Ihrer Angehörigen.
Registrierung und Aufbewahrung
Die Vorsorgevollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall schnell gefunden wird – etwa in einem Ordner am bekannten Ort oder in einem Safe mit Zugang für die Bevollmächtigten. Informieren Sie die bevollmächtigten Personen, wo das Original liegt.
Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist sinnvoll. Sie ist kostenpflichtig, sorgt aber dafür, dass Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell feststellen können, ob und wem eine Vollmacht vorliegt.
Muster und Formulare
Kostenlose Muster-Formulare für die Vorsorgevollmacht stellt das Bundesjustizministerium zur Verfügung. Die Formulare helfen Ihnen, alle wichtigen Punkte zu bedenken. Für komplexere Regelungen kann eine Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sinnvoll sein.
Abgrenzung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht regelt Vertretungen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. Sie ersetzt jedoch keine Patientenverfügung (die medizinische Behandlungen betrifft) und keine Betreuungsverfügung (mit der Sie eine Person für die gerichtliche Betreuung vorschlagen). Einen ausführlichen Vergleich dieser drei Dokumente finden Sie im Ratgeber zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Schritt-für-Schritt: Vorsorgevollmacht erstellen
- Überlegen Sie, wem Sie vertrauen und wen Sie bevollmächtigen möchten.
- Entscheiden Sie, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt etc.).
- Nutzen Sie ein Muster-Formular des Bundesjustizministeriums als Grundlage.
- Füllen Sie die Vollmacht sorgfältig aus und unterschreiben Sie sie handschriftlich.
- Prüfen Sie, ob eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig ist (z. B. für Immobiliengeschäfte).
- Für Bankgeschäfte: Holen Sie ggf. zusätzlich eine Bankvollmacht auf dem Formular der jeweiligen Bank ein.
- Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf und informieren Sie Ihre Bevollmächtigten.
- Lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.
Bei Unsicherheiten oder besonderen familiären Situationen kann eine individuelle Beratung durch eine Pflegeberatung, einen Pflegestützpunkt oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht oder Betreuungsrecht sinnvoll sein.

