Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege unterstützt, wenn die private Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt. Das kann durch Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung passieren. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflege die Betreuung. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen Teil der Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehr zur Definition finden Sie im Glossar: Verhinderungspflege.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Sie können Verhinderungspflege beantragen, wenn:
- Die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
- Die Pflege seit mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson (meist Angehörige) zu Hause erfolgt.
- Die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege (Stand 2026)
Für die Bewilligung der Verhinderungspflege gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:
- Pflegegrad: Die zu pflegende Person hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.
- Dauer der Pflege: Die Pflege muss bereits mindestens sechs Monate durch eine private Pflegeperson erfolgt sein (Vorpflegezeit).
- Art der Verhinderung: Die Pflegeperson ist vorübergehend nicht verfügbar – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder andere wichtige Gründe.
- Pflege zu Hause: Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt, nicht im Heim.
Bitte beachten Sie: Die genauen Bedingungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Informationen direkt bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt.
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse stellt für die Verhinderungspflege pro Kalenderjahr ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und gilt unabhängig davon, ob Sie die Pflege privat oder durch einen ambulanten Dienst organisieren.
- Richtwert (2026): Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Höchstbetrag pro Jahr.
- Kombination mit Kurzzeitpflege: Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können anteilig für die Verhinderungspflege verwendet werden – und umgekehrt. So können Sie das Budget flexibel nutzen. Auch hierzu informiert Sie Ihre Pflegekasse über die aktuellen Möglichkeiten und Bedingungen.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
- Verwandte bis zum 2. Grad: Zum Beispiel Kinder, Eltern oder Geschwister. Für sie gelten besondere Regeln bei der Erstattung (z. B. Begrenzung auf den Pflegegeldbetrag, mögliche Erstattungen von Fahrtkosten oder Verdienstausfall).
- Andere Personen: Freunde, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste. Für sie gelten die üblichen Höchstbeträge.
Fragen Sie im Zweifel Ihre Pflegekasse, welche Kosten genau übernommen werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Pflegekasse erstattet in der Regel folgende Kosten:
- Lohn für die Ersatzpflegeperson oder den ambulanten Pflegedienst
- Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson (nachgewiesene Fahrt- und ggf. Verdienstausfallkosten)
- Kosten für die Organisation der Ersatzpflege
Nicht übernommen werden zum Beispiel Unterkunftskosten oder Verpflegung der Ersatzpflegeperson.
Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?
- Antrag vorbereiten: Fordern Sie das Antragsformular bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person an oder laden Sie es von der Website der Kasse herunter.
- Nachweise sammeln: Halten Sie die Nachweise über die Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad-Bescheid) und die Vorpflegezeit bereit.
- Antrag ausfüllen: Tragen Sie die Daten der zu pflegenden Person, der Pflegeperson und der Ersatzpflegeperson ein.
- Kostenaufstellung beilegen: Fügen Sie Belege für entstandene Kosten (z. B. Rechnungen, Quittungen) bei.
- Antrag einreichen: Senden Sie den Antrag mit allen Unterlagen an die Pflegekasse. Sie können auch einen formlosen Antrag stellen, sollten dann aber die wichtigsten Angaben (Pflegegrad, Name der Pflegeperson, Zeitraum der Verhinderung, Nachweise) aufführen.
Tipp: Beantragen Sie Verhinderungspflege möglichst frühzeitig – auch rückwirkend für das laufende Kalenderjahr ist oft möglich, solange Sie die Fristen der Kasse einhalten.
Kombination mit Kurzzeitpflege
Sie können das Budget der Verhinderungspflege mit dem der Kurzzeitpflege kombinieren.
- Nicht genutzte Beträge aus der Kurzzeitpflege können anteilig für die Verhinderungspflege verwendet werden. Dadurch erhöht sich das verfügbare Budget.
- Prüfen Sie bei Ihrer Pflegekasse, wie viel Budget Sie aktuell kombinieren dürfen.
Mehr Infos zur Kurzzeitpflege und deren Beantragung finden Sie im Cluster C.
Was ist noch wichtig?
- Pflegegeld während der Verhinderungspflege: In der Regel wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt, wenn die Ersatzpflege nicht mehr als sechs Wochen im Jahr dauert.
- Steuerliche Aspekte: Erstattete Kosten für Verhinderungspflege sind meist steuerfrei. Klären Sie im Zweifel steuerliche Fragen mit einem Fachberater.
- Individuelle Beratung: Haben Sie Fragen zu Ihrem Anspruch, zur Kombination mit anderen Leistungen oder zu den Kosten? Lassen Sie sich kostenlos und individuell beraten – zum Beispiel bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).
Ihr nächster Schritt
Nutzen Sie den Pflege-Startcheck, um alle nötigen Unterlagen und nächsten Schritte für die Beantragung der Verhinderungspflege zu erfassen.

