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Eine Frau prüft eine Kostenaufstellung zum Pflegeheim-Eigenanteil am Küchentisch
Pflegegrad & Leistungen

Pflegeheimkosten und Eigenanteil: Was Angehörige wirklich zahlen

3 Minuten
Inhalt

Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?

Der Eigenanteil im Pflegeheim besteht immer aus mehreren Bestandteilen. Angehörige müssen in der Regel folgende Kosten unterscheiden:

  1. Pflegekosten: Ein Teil wird durch die Pflegeversicherung als sogenannter Sachleistungsbetrag übernommen. Der verbleibende Anteil, den die Bewohner selbst zahlen, heißt einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE). Wichtig: Der EEE ist für alle Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 in einer Einrichtung gleich hoch – unabhängig vom individuellen Pflegegrad. Ein höherer Pflegegrad bedeutet also nicht automatisch höhere Eigenkosten.

  2. Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten werden grundsätzlich nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Sie sind immer privat zu zahlen und decken zum Beispiel das Zimmer, die Mahlzeiten und die Reinigung ab.

  3. Investitionskosten: Hierbei handelt es sich um Kosten für Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung. Auch diese sind von den Bewohnern selbst zu tragen.

  4. Ausbildungsumlage: In manchen Bundesländern oder Einrichtungen wird zusätzlich eine Umlage für die Ausbildung von Pflegekräften erhoben. Auch diese Kosten können auf die Bewohner umgelegt werden.

Alle diese Bestandteile ergeben zusammen die monatlichen Gesamtkosten des Pflegeheims.

Wer zahlt was im Pflegeheim?

Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen festgelegten Teil der Pflegekosten – abhängig vom Pflegegrad. Alles, was darüber hinausgeht, also der einrichtungseinheitliche Eigenanteil sowie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ggf. Ausbildungsumlage, muss von den Bewohnern selbst gezahlt werden.

Anders als oft angenommen, steigt der Eigenanteil nicht mit einem höheren Pflegegrad. Entscheidend ist die jeweilige Einrichtung: Innerhalb eines Pflegeheims zahlen alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben EEE.

Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Betrag, den jeder Bewohner einer Einrichtung für die reine Pflege zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung zahlen muss. Der EEE ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade (2 bis 5) identisch. Das bedeutet, der Eigenanteil ist nicht vom Pflegegrad abhängig, sondern wird von der Einrichtung festgelegt.

Leistungszuschlag der Pflegeversicherung: So wird der Eigenanteil gemindert

Seit einigen Jahren gibt es einen sogenannten Leistungszuschlag der Pflegeversicherung. Dieser Zuschlag wird gestaffelt nach der Dauer der Heimunterbringung gewährt: Je länger jemand im Pflegeheim lebt, desto höher ist der Zuschuss der Pflegeversicherung zum Eigenanteil. Das Prinzip: Die finanzielle Belastung soll mit zunehmender Dauer sinken. Die genaue Höhe des Zuschlags ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der individuellen Verweildauer.

Was tun, wenn das Geld für den Eigenanteil nicht reicht?

Reicht das eigene Einkommen oder Vermögen nicht aus, um die Pflegeheimkosten und den Eigenanteil zu zahlen, kann “Hilfe zur Pflege” beim Sozialamt beantragt werden. Das Sozialamt prüft dann, ob und in welchem Umfang es die Kosten übernimmt.

Wichtig für Angehörige: Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind Kinder von Heimbewohnern grundsätzlich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Liegt das Einkommen darunter, müssen sie für die Kosten der Eltern nicht aufkommen.

Praktische Tipps für Angehörige

  • Fordern Sie vor Vertragsabschluss immer eine schriftliche, detaillierte Kostenaufstellung des Pflegeheims an. Lassen Sie sich alle Bestandteile (Pflegekosten, EEE, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage) einzeln aufführen.
  • Vergleichen Sie die Kosten verschiedener Einrichtungen in Ihrer Region. Es gibt teils deutliche Unterschiede.
  • Lassen Sie die Kostenaufstellung vor der Unterschrift von einer unabhängigen Beratungsstelle, etwa dem Pflegestützpunkt, prüfen.
  • Erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand des Leistungszuschlags der Pflegeversicherung und wie er in Ihrer Situation angewendet wird.
  • Im Zweifel wenden Sie sich frühzeitig an eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder an das Sozialamt, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist.

Zusammenfassung

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Der Eigenanteil, den Angehörige oder die Bewohner selbst zahlen müssen, ist nicht direkt vom Pflegegrad abhängig, sondern wird von der Einrichtung festgelegt. Weitere Kosten entstehen durch Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und ggf. Ausbildungsumlage. Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil – und entlastet durch einen Zuschlag nach längerer Heimaufenthaltsdauer. Wer die Kosten nicht tragen kann, sollte rechtzeitig Hilfe beim Sozialamt beantragen. Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro sind durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz von der Unterhaltspflicht befreit.

Begriffe dazu: Begutachtungsassessment (NBA): So wird der Pflegegrad festgestellt, Eigenanteil Pflegeheim: Definition und Bedeutung und Hilfe zur Pflege: Definition und Bedeutung.