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Mutter und Tochter vergleichen gemeinsam Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegrad & Leistungen

Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was passt zu Ihrer Situation?

4 Minuten
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Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Die wichtigsten Unterschiede

Wer einen Pflegegrad hat, kann zwischen verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung wählen. Die wichtigsten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistung. Daneben gibt es die Kombinationsleistung. Jede Option hat ihre eigenen Vorteile – und ist für unterschiedliche Pflegesituationen geeignet. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die passende Leistung für Ihre Familie zu finden.


Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege überwiegend privat – zum Beispiel durch Angehörige, Freund:innen oder Nachbar:innen – organisiert wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es dient dazu, die private Pflege zu unterstützen und einen Teil der Aufwände zu honorieren.

Wichtig zu wissen:

  • Das Pflegegeld ist zweckgebunden und soll ausschließlich für die Pflege verwendet werden.
  • Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
  • Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt und regelmäßig nachgewiesen werden (z. B. durch Beratungsbesuche).

Für wen ist Pflegegeld geeignet?

  • Wenn Angehörige, Freund:innen oder Nachbar:innen die Pflege übernehmen können und wollen.
  • Wenn Sie als pflegende Person flexibel bleiben möchten.
  • Wenn die pflegebedürftige Person möglichst selbstbestimmt leben möchte.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn die Pflege ganz oder teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – Sie erhalten keine Geldleistung ausgezahlt.

Wichtig zu wissen:

  • Pflegesachleistungen decken nur bestimmte Tätigkeiten ab, die im Pflegegrad vorgesehen sind (Grundpflege, Hilfe im Haushalt etc.).
  • Die Höhe der Sachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Prüfen Sie die aktuellen Beträge bei Ihrer Pflegekasse.
  • Sie haben die Sicherheit, dass die Pflege von geschultem Personal übernommen wird.

Für wen sind Pflegesachleistungen geeignet?

  • Wenn die Pflege durch Angehörige nicht (mehr) möglich oder zu belastend ist.
  • Wenn professionelle Unterstützung gewünscht wird, zum Beispiel bei komplexem Pflegebedarf.
  • Wenn Sie Entlastung im Alltag brauchen und sicherstellen möchten, dass Pflegefachkräfte regelmäßig vor Ort sind.

Was ist die Kombinationsleistung?

Sie müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Die Kombinationsleistung bietet die Möglichkeit, beide Leistungen zu verbinden. Das bedeutet: Sie nutzen einen ambulanten Pflegedienst für bestimmte Tätigkeiten und erhalten für den verbleibenden Pflegebedarf anteilig Pflegegeld.

So funktioniert die Kombinationsleistung:

  • Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab (bis zum Höchstbetrag der Sachleistung).
  • Das nicht ausgeschöpfte Sachleistungs-Budget wird in einen entsprechenden Anteil Pflegegeld umgerechnet und ausgezahlt.
  • Die genaue Aufteilung muss mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Für wen ist die Kombinationsleistung geeignet?

  • Wenn Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen, aber Entlastung durch einen Pflegedienst wünschen.
  • Wenn Sie flexibel auf Veränderungen im Pflegealltag reagieren möchten.
  • Wenn Sie die Vorteile beider Leistungen kombinieren wollen.

Vergleich: Pflegegeld – Pflegesachleistung – Kombinationsleistung

Merkmal Pflegegeld Pflegesachleistung Kombinationsleistung
Wer pflegt? Angehörige, Bekannte, Nachbarn Ambulanter Pflegedienst Mischung: Angehörige + Pflegedienst
Leistungsempfänger Pflegebedürftige Person Pflegedienst Beide
Auszahlung Direkt an Pflegebedürftige Direkt an Pflegedienst Pflegegeld anteilig, Rest an Dienst
Flexibilität Hoch Geringer Mittel bis hoch
Fachliche Betreuung Nicht zwingend Ja Teilweise
Verfügbare Summe In der Regel niedriger als Sachleistung In der Regel höher als Pflegegeld Anteilige Auszahlung nach Nutzung
Beratungsbesuche Pflicht (nach § 37.3 SGB XI) Nicht erforderlich Pflicht bei anteiligem Pflegegeld

Entscheidungsfragen: Was passt zu Ihrer Situation?

Es gibt keine pauschale Empfehlung, welche Leistung am besten ist. Nutzen Sie die folgenden Fragen als Orientierungshilfe:

  1. Wer kann und möchte die Pflege übernehmen?
    • Gibt es Angehörige oder Bekannte, die regelmäßig Zeit haben?
    • Ist ein Pflegedienst vor Ort verfügbar?
  2. Wie viel Unterstützung wird benötigt?
    • Reicht Hilfe im Alltag aus, oder ist professionelle Pflege notwendig?
    • Wie komplex ist der Pflegebedarf?
  3. Welche Entlastung brauchen Sie als Angehörige:r?
    • Können Sie die Pflege mit Beruf und Familie vereinbaren?
    • Möchten Sie sich auf bestimmte Aufgaben konzentrieren und andere abgeben?
  4. Wie wichtig sind Flexibilität und Selbstbestimmung?
    • Soll die pflegebedürftige Person möglichst viel selbst entscheiden können?
    • Ist eine flexible Anpassung an wechselnde Situationen gewünscht?

Tipp: Die Entscheidung ist nicht endgültig. Sie können die gewählte Leistung später anpassen, wenn sich Ihre Situation ändert.


Was Sie jetzt tun können

Die Auswahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten kostenlos von Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt beraten (nach § 7a SGB XI).

Nächster Schritt:

Nutzen Sie unseren Pflege-Startcheck, um in wenigen Minuten Klarheit über Ihre nächsten Schritte zu gewinnen.

Begriffe dazu: Begutachtungsassessment (NBA): So wird der Pflegegrad festgestellt, Eigenanteil Pflegeheim: Definition und Bedeutung und Hilfe zur Pflege: Definition und Bedeutung.