Was ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro?
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro steht allen Menschen mit Pflegegrad zu. Er wird monatlich von der Pflegekasse gezahlt – unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst übernommen wird. Die wichtigste Voraussetzung: Die Person mit Pflegegrad lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft, nicht im Pflegeheim.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können ihn nicht frei verwenden, sondern nur für bestimmte Unterstützungsleistungen einsetzen.
Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag verwenden?
Der Entlastungsbetrag soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Er kann für folgende Leistungen genutzt werden:
1. Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter
- Alltagsbegleiter: Begleitung beim Spaziergang, Vorlesen, Gesellschaft leisten.
- Haushaltshilfen (nur, wenn diese anerkannt sind): Unterstützung beim Putzen, Kochen, Einkaufen.
- Betreuungsgruppen: Teilnahme an Gruppenangeboten für Demenzkranke oder andere Pflegebedürftige.
- Unterstützungsdienste: Hilfe beim Organisieren von Terminen oder Behördengängen.
Achten Sie darauf, dass der Anbieter Ihrer Wahl von der Pflegekasse anerkannt ist. Das ist wichtig, damit Sie die Kosten erstattet bekommen.
2. Leistungen von Pflegediensten
Den Entlastungsbetrag können Sie auch für bestimmte Tätigkeiten von ambulanten Pflegediensten einsetzen, zum Beispiel:
- Hilfe im Haushalt
- Betreuung und Aktivierung
Pflegedienste bieten oft auch spezielle Entlastungsleistungen an. Fragen Sie gezielt nach Angeboten, die mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
3. Tages- und Nachtpflege
Wenn Sie Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, können Sie den Entlastungsbetrag für die Eigenanteile (Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition) einsetzen. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten anteilig, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen.
4. Kurzzeitpflege
Auch bei der Kurzzeitpflege können Sie den Entlastungsbetrag auf die sogenannten “Hotelkosten” (Unterkunft, Verpflegung) anrechnen lassen. Voraussetzung: Die Pflege findet vorübergehend in einer Einrichtung statt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Was zählt nicht als erlaubte Verwendung?
Sie dürfen den Entlastungsbetrag nicht für die Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) oder medizinische Behandlungspflege nutzen. Auch Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder private Rechnungen sind nicht erstattungsfähig.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht direkt ausgezahlt. Sie erhalten entweder eine Rechnung vom Anbieter, die Sie bei der Pflegekasse einreichen, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
Achten Sie darauf:
- Die Leistung muss nachweislich erbracht worden sein (Rechnung, Quittung).
- Der Anbieter muss von der Pflegekasse anerkannt sein.
- Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und erstattet die Kosten bis maximal 125 Euro pro Monat.
Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?
Ja, nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können angespart und im Laufe des Jahres genutzt werden. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Monat weniger als 125 Euro verbrauchen, können Sie den Rest im Folgejahr (bis zum 30. Juni) für Leistungen aus dem Vorjahr verwenden.
Beispiel: Sie nutzen von Januar bis März keinen Entlastungsbetrag. Im April können Sie dann insgesamt bis zu 500 Euro (125 Euro x 4 Monate) für anerkannte Leistungen einsetzen. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse, da sich Fristen und Details ändern können.
Praktische Beispiele für die Nutzung
- Frau M. mit Pflegegrad 2: Sie nutzt den Entlastungsbetrag, um einmal pro Woche eine anerkannte Haushaltshilfe für das Staubsaugen und Einkaufen zu engagieren.
- Herr K. mit Pflegegrad 3: Er nimmt an einer Betreuungsgruppe für Demenzkranke teil. Die Kosten werden mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet.
- Ehepaar S.: Sie lassen sich von einem ambulanten Dienst bei der Organisation von Arztterminen unterstützen. Die Rechnung reichen sie bei der Pflegekasse ein.
Was sollten Sie jetzt tun?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt, welche Anbieter in Ihrer Region anerkannt sind. Prüfen Sie, welche Alltags- und Betreuungsangebote zu Ihrer Situation passen und wie Sie die Abrechnung am besten organisieren.
Nächster Schritt:
Nutzen Sie unseren Pflege-Startcheck, um herauszufinden, welche Entlastungsleistungen in Ihrer Region verfügbar sind und wie Sie den Antrag vorbereiten können.

