Pflegelexikon
Vorsorgevollmacht: Bedeutung und praktische Hinweise
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht geben, für Sie zu entscheiden und zu handeln, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie regelt, wer im Ernstfall beispielsweise Bankgeschäfte erledigen oder medizinische Entscheidungen treffen darf.
Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie schon zu Lebzeiten, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind – etwa durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Ohne eine solche Vollmacht müssten im Ernstfall Gerichte eine Betreuungsperson festlegen. Das kann Zeit und Unsicherheit kosten.
Beispiel: Ihre Mutter erleidet einen Schlaganfall und kann nicht mehr sprechen. Mit einer Vorsorgevollmacht dürfen Sie sofort mit Ärzten sprechen, Anträge stellen oder das Konto verwalten. Liegt keine Vollmacht vor, müssen Sie unter Umständen erst eine gesetzliche Betreuung beantragen.
Was regelt die Vorsorgevollmacht?
Sie können in der Vollmacht festlegen, für welche Bereiche sie gelten soll, zum Beispiel:
- Gesundheit und Pflege
- Finanzen und Vermögen
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungs- und Mietfragen
Die Vorsorgevollmacht gilt nur, solange Sie leben und kann jederzeit widerrufen werden. Sie sollte schriftlich verfasst und möglichst klar formuliert sein. Für bestimmte Entscheidungen, etwa Immobiliengeschäfte, ist eine notarielle Beglaubigung ratsam.
Hinweise zum Stand und zur Gültigkeit
Die gesetzlichen Regelungen zur Vorsorgevollmacht können sich ändern. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Vollmacht aktuell ist und ob sie den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Lassen Sie sich im Zweifel kostenlos bei Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt beraten (§ 7a SGB XI).
Weiterführende Informationen
- Ratgeber: Vorsorge und Vollmachten – Was Angehörige wissen sollten
- Situationsseite: Pflege organisieren aus der Ferne
Nächster Schritt: Klären Sie, ob bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Nutzen Sie dafür unseren Pflege-Startcheck.
Weiterführend: Auch aus der Ferne da sein, Ambulant betreute Wohngemeinschaft: So funktioniert das Modell und Digitale Pflegehelfer: Was Apps, Kameras und Sensoren wirklich leisten.
