Pflegelexikon
Pflegegrad Übersicht: Einstufung und Unterschiede einfach erklärt
Was bedeutet Pflegegrad? Kurzer Überblick
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege).
Pflegegrad Übersicht: Die fünf Stufen
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und berücksichtigen neben körperlichen auch geistige und psychische Einschränkungen. Die Einstufung erfolgt nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere Gutachterstellen im Auftrag der Pflegekasse.
| Pflegegrad | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Die Zuordnung erfolgt anhand eines Punktesystems. Bewertet werden zum Beispiel Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen.
Beispiel für die Einstufung
Wer etwa regelmäßig Hilfe beim Anziehen, bei der Körperpflege und im Haushalt benötigt, kann – je nach Ausmaß – Pflegegrad 2 oder 3 erhalten. Menschen mit Demenz werden ebenfalls nach dem Grad der Selbstständigkeit eingeschätzt, nicht mehr nur nach körperlichen Einschränkungen.
Stand und weitere Hinweise
Die oben genannten Pflegegrade und Kriterien gelten aktuell (Stand: Juni 2024). Prüfen Sie bei individuellen Fragen immer den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse oder lassen Sie sich kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).
Weiterführende Artikel
- Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor
- Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?
Detaillierte Unterstützung für Ihre Situation finden Sie auf unserer Situationsseite Pflege organisieren.
Nächster Schritt: Nutzen Sie den Pflege-Startcheck, um einen Überblick über Ihre nächsten Schritte zu erhalten.
Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.
