Pflegelexikon
Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungen im Überblick
Was ist Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben. Wer diesen Pflegegrad erhält, benötigt umfangreiche Unterstützung im Alltag, oft auch bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Wann wird Pflegegrad 4 vergeben?
Pflegegrad 4 betrifft Menschen, die im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Ein Beispiel: Ihre Mutter kann sich nicht mehr selbstständig waschen, anziehen oder essen. Sie kann die Wohnung nicht mehr ohne Hilfe verlassen und ist auch nachts regelmäßig auf Unterstützung angewiesen. Die Einschätzung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, der verschiedene Lebensbereiche prüft.
Leistungen bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen in der Regel höhere Leistungen der Pflegeversicherung zu – sowohl als Geld- als auch als Sachleistungen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Pflegegeld: Für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer.
- Pflegesachleistungen: Für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Entlastungsbetrag: Monatlich für Angebote zur Entlastung im Alltag.
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Für vorübergehende stationäre oder Ersatzpflege.
- Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Unterstützung für Hilfsmittel und Anpassungen in der Wohnung.
Die genauen Beträge und Leistungen können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse (Stand: 2024).
Was Sie jetzt tun können
Möchten Sie mehr über die Einstufung und den Antrag erfahren? Lesen Sie unseren Ratgeber zur Beantragung eines Pflegegrads oder informieren Sie sich auf unserer Situationsseite zu Pflegegraden. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder Ihres Pflegestützpunkts.
Nächster Schritt: Nutzen Sie unseren Pflege-Startcheck, um Ihre individuelle Situation einzuschätzen.
Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.
