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Pflegelexikon

Pflegegrad 3: Was bedeutet das konkret?

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bei einer pflegebedürftigen Person. Er wird nach einem offiziellen Begutachtungsverfahren durch die Pflegekasse vergeben und ist Grundlage für finanzielle und praktische Unterstützung im Pflegealltag.

Wer bekommt Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 erhalten Menschen, die im Alltag regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind – etwa beim Anziehen, bei der Körperpflege oder bei der Nahrungsaufnahme. Auch Unterstützung beim Gehen, bei der Orientierung oder bei der Tagesstrukturierung kann dazugehören. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Ein Beispiel: Ihre Mutter kann sich nicht mehr eigenständig waschen und braucht mehrmals täglich Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung – zum Beispiel Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Entlastungsleistungen. Die konkreten Beträge und Angebote ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse. Ein Überblick zu typischen Leistungen und Möglichkeiten findet sich im Ratgeber Pflegeleistungen im Überblick.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrem Angehörigen Pflegegrad 3 vorliegt, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Ein Gutachter prüft dann die Situation vor Ort. Unterstützung bei den ersten Schritten und Tipps zur Antragstellung finden Sie auf unserer Seite Pflegegrad beantragen.

Hinweis zum Stand der Informationen

Die Angaben zu Pflegegrad 3 und den zugehörigen Leistungen entsprechen dem Stand von Juni 2024. Änderungen sind möglich. Lassen Sie sich bei individuellen Fragen von Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt beraten.


Nächster Schritt: Nutzen Sie unseren Pflege-Startcheck, um schnell herauszufinden, welche ersten Maßnahmen für Ihre Situation sinnvoll sind.

Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.