Pflegelexikon
Pflegegeld: Was es ist und wie Sie es beantragen
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Menschen gezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und nicht ausschließlich auf professionelle Pflegedienste setzen.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person selbst, die das Geld frei für die Pflege verwenden kann. Auch wenn mehrere Personen sich die Pflege teilen, bleibt der Anspruch bestehen.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Als Orientierung: Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie aktuell weniger als bei Pflegegrad 4. Änderungen der Beträge sind möglich. Für das Jahr 2026 sind Anpassungen geplant. Prüfen Sie dazu regelmäßig die aktuellen Werte bei Ihrer Pflegekasse oder im offiziellen Pflegegeldrechner. (Stand: Juni 2024)
Wie wird Pflegegeld beantragt?
Sie müssen das Pflegegeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen. Ein formloser Antrag reicht aus, oft gibt es dafür auch ein vorgefertigtes Formular. Nach Antragstellung prüft der Medizinische Dienst den Pflegegrad. Erst mit einem bewilligten Pflegegrad kann Pflegegeld gezahlt werden.
Worauf sollten Sie achten?
Die Pflegekasse verlangt regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst. Diese Beratungen sind verpflichtend, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird. Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab.
Weiterführende Informationen
Mehr zur Organisation der häuslichen Pflege und den Unterschieden zu Pflegesachleistungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Pflege zuhause. Einen Überblick zu allen finanziellen Leistungen erhalten Sie auf unserer Situationsseite Pflege organisieren.
Nächster Schritt:
Klären Sie, ob ein Pflegegrad bereits vorliegt. Falls nicht, starten Sie mit unserem Pflege-Startcheck für einen schnellen Überblick.
Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.
