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Pflegelexikon

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Ihr gesetzlicher Anspruch erklärt

Was bedeutet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie erhalten kostenlos professionelle Beratung, sobald ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde – unabhängig vom Ergebnis des Antrags.

Wer hat Anspruch auf die Beratung?

Anspruch haben alle Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, sowie deren Angehörige oder Bevollmächtigte. Die Pflegekasse muss aktiv eine Beratung anbieten, sobald ein Antrag eingeht. Sie können die Beratung auch selbst anfordern.

Was umfasst die Pflegeberatung?

Die Beratung ist individuell und richtet sich nach Ihrer Situation. Typische Themen sind:

  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen
  • Information zu Pflegegraden und Pflegeleistungen
  • Orientierung zu Entlastungsangeboten und Hilfsmitteln
  • Hilfe bei der Organisation der Pflege zu Hause oder im Heim
  • Vermittlung weiterer Hilfen, z. B. Wohnraumanpassung, Kurzzeitpflege

Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder online stattfinden. Sie erhalten auf Wunsch einen individuellen Versorgungsplan.

Wer berät?

Die Beratung übernehmen speziell geschulte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen oder der Pflegestützpunkte in Ihrer Region. Diese unterliegen der Schweigepflicht und beraten neutral.

Stand und Aktualität

Die gesetzlichen Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gelten aktuell (Stand: Juni 2024). Prüfen Sie im Zweifel die Informationen bei Ihrer Pflegekasse oder beim örtlichen Pflegestützpunkt.

Weitere Informationen und Hilfen

Mehr zur Organisation der Pflege finden Sie im Pflege-Startcheck sowie im Ratgeber Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt. Einen Überblick über regionale Beratungsstellen bietet die Situationsseite Pflegeberatung.

Nächster Schritt:

Finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse oder Ihres Pflegestützpunkts und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.