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Pflegelexikon

Patientenverfügung: Bedeutung, Inhalt und praktische Hinweise

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie gilt für Situationen, in denen die betroffene Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann, etwa bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall.

Wozu dient die Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille zu medizinischen Behandlungen respektiert wird, auch wenn Sie sich nicht mehr mitteilen können. Sie gibt Ärzt:innen und Angehörigen klare Orientierung, welche Maßnahmen – wie Wiederbelebung, künstliche Ernährung oder Schmerztherapie – gewünscht oder abgelehnt werden.

Beispiel aus der Praxis

Eine ältere Frau legt in ihrer Patientenverfügung fest, dass sie im Fall einer unheilbaren Erkrankung keine künstliche Beatmung möchte. Wird sie später bewusstlos eingeliefert, können Ärzt:innen und Angehörige diese Entscheidung nachvollziehen und entsprechend handeln.

Form und Gültigkeit

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Die Verfügung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, da sich persönliche Einstellungen oder medizinische Möglichkeiten ändern können.

Stand und Aktualität

Die rechtlichen Grundlagen und Empfehlungen zur Patientenverfügung können sich ändern. Prüfen Sie regelmäßig den aktuellen Stand, zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz oder Ihrer Pflegekasse (Stand: Juni 2024).

Weiterführende Informationen

  • Ratgeber: Die Patientenverfügung Schritt für Schritt erstellen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
  • Situationsseite: Vorsorge und rechtliche Regelungen

Nächster Schritt:

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Vorsorgedokumente für Ihre Angehörigen relevant sind. Nutzen Sie dafür unseren Pflege-Startcheck.

Weiterführend: Auch aus der Ferne da sein, Ambulant betreute Wohngemeinschaft: So funktioniert das Modell und Digitale Pflegehelfer: Was Apps, Kameras und Sensoren wirklich leisten.