Zum Inhalt springen

Pflegelexikon

Kombinationsleistung in der Pflege: Pflegegeld und Sachleistung verbinden

Was ist eine Kombinationsleistung in der Pflege?

Kombinationsleistung bedeutet, dass Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen können. Sie kombinieren also finanzielle Unterstützung für private Pflege mit professioneller Hilfe durch einen Pflegedienst.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Wenn Sie Pflegebedürftige zuhause betreuen, können Sie wählen: Entweder Sie bekommen Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (Pflegedienst kommt ins Haus). Die Kombinationsleistung erlaubt, beides zu verbinden – zum Beispiel, wenn ein Pflegedienst nur an bestimmten Tagen hilft und Angehörige den Rest übernehmen.

Wie hoch das Pflegegeld in der Kombination ist, hängt davon ab, in welchem Umfang Sie Sachleistungen nutzen. Sie erhalten anteilig Pflegegeld für den nicht genutzten Sachleistungsbetrag. Ein Beispiel: Wird der Sachleistungsanspruch zu 60% ausgeschöpft, bekommen Sie noch 40% des vollen Pflegegeldes ausgezahlt. Die genauen Beträge und Prozentsätze richten sich nach Pflegegrad und aktueller Gesetzeslage. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.

Für wen ist die Kombinationsleistung sinnvoll?

Die Kombinationsleistung bietet sich an, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen oder die Pflege flexibel organisiert werden muss – etwa wegen Berufstätigkeit oder wechselnder Unterstützung.

Hinweise zum Antrag

Sie müssen die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse rechnet dann automatisch ab, wie viel Pflegegeld Ihnen anteilig zusteht. Bei Fragen zu individuellen Ansprüchen wenden Sie sich an die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an den Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).

Weitere Informationen

  • Pflegegeld und Sachleistungen: Was steht mir zu?
  • Situationsseite: Pflege organisieren aus der Ferne

Stand: Juni 2024. Prüfen Sie aktuelle Regelungen bei Ihrer Pflegekasse.

Nächster Schritt: Nutzen Sie den Pflege-Startcheck, um Ihre individuelle Pflegesituation zu erfassen.

Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.