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Pflegelexikon

Hilfe zur Pflege: Definition und Bedeutung

Was bedeutet “Hilfe zur Pflege”?

Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie greift, wenn eine pflegebedürftige Person ihren Eigenanteil an den Pflegekosten – trotz Leistungen der Pflegeversicherung – nicht selbst aufbringen kann. Das Sozialamt übernimmt dann die notwendigen Kosten, etwa für ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflege.

Wer kann Hilfe zur Pflege erhalten?

Anspruch besteht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Die Leistung ist als Ergänzung zur Pflegeversicherung gedacht, nicht als Ersatz. Sie kommt grundsätzlich erst dann zum Einsatz, wenn andere Ansprüche ausgeschöpft sind.

Entlastung für Angehörige

Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro jährlich zum sogenannten Elternunterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Für die meisten Angehörigen bedeutet das: Sie müssen sich finanziell nicht an den Pflegekosten beteiligen.

Mehr dazu im ausführlichen Ratgeber zur Beantragung von Hilfe zur Pflege.

Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.