Zum Inhalt springen

Pflegelexikon

Eigenanteil Pflegeheim: Definition und Bedeutung

Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil im Pflegeheim ist der Betrag, den die pflegebedürftige Person selbst zahlen muss, nachdem die Pflegeversicherung ihren Anteil übernommen hat. Die Pflegeversicherung zahlt für anerkannte Pflegegrade einen festen Sachleistungsbetrag. Reicht dieser nicht für die gesamten Heimkosten, bleibt ein Eigenanteil übrig.

Zusammensetzung des Eigenanteils

Der Eigenanteil setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist dieser Anteil innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohner gleich hoch.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten fallen unabhängig vom Pflegegrad an.
  • Investitionskosten: Hierzu zählen z. B. Ausgaben für Instandhaltung und Ausstattung des Pflegeheims.

Praktischer Hinweis

Die genaue Höhe des Eigenanteils erfahren Sie direkt beim Pflegeheim oder bei der zuständigen Pflegekasse. Für weitere Details lesen Sie den Ratgeber zu Pflegeheimkosten und Eigenanteil.

Weiterführend: Wenn Pflege mehr wird, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Vorbereitung und Entlastungsbetrag 125 Euro: So nutzen Sie ihn im Pflegealltag.